Als DEKRA zertifizierte Fachkräfte für Datenschutz können aus unserem Team sowohl Herrn Philipp Jäger als auch Frau Silke Chabrié oder Herrn Frank Chabrié schnell und unkompliziert zum externen Datenschutzbeauftragten bestellt werden.
Die Frage, ob ein DSB zu bestellen ist oder nicht, dürfte für die meisten Unternehmen nicht die eigentlich entscheidende Frage sein. Denn auch Unternehmen unterhalb der Bestellungspflicht eines Datenschutzbeauftragten müssen die gesetzlichen Vorgaben in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit wie z.B. Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Führung eines IT-Sicherheits-Handbuchs, Erstellung von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen etc. erfüllen.
Dies erfordert Sachkenntnis und in den meisten Fällen Beratung, Schulung und Kontrolle. Die Landesdatenschutz-Behörden begrüßen explizit auch die freiwillige Bestellung eines DSB (z.B. hat der Datenschutzbeauftragte im Gegensatz zum Verantwortlichen nach Art 57, Abs. 3) Anspruch auf kostenfreie Beratung durch die Behörden).
Derzeit müssen alle Organisationen ab 20 Personen, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, gem. § 38 BDSG (neu) einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Im Unterschied zur bisherigen Gesetzeslage muss dieser an die zuständige Landesdatenschutz-Behörde gemeldet werden.
Darüber hinaus müssen sämtliche Behörden als auch Unternehmungen, deren Kerntätigkeit die Verarbeitung von Personen bezogenen Daten besonderer Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten) darstellt, ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten bestellen (Artikel 37 DSGVO). Dies trifft z.B. für die meisten Gemeinschafts-Arztpraxen, Logopäden, Physiotherapeuten etc. zu.
Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten ist dabei nicht ohne Risiko für den Unternehmer. Der Mitarbeiter muss Fachkenntnisse nachweisen, muss weisungsfrei sein und darf vor allen Dingen keinen Interessens-Konflikten unterliegen (Leitende Position, Geschäftsleitung etc.). Er genießt außerdem einen besonderen Kündigungsschutz, welcher sogar ein Jahr nach Abberufung bestehen bleibt.
Aus o.g. Gründen stellt die Bestellung eines externen Datenschutz-Beauftragten eine kostengünstige und sichere Alternative dar. Der externe Datenschutz-Beauftragte wird im Rahmen eines Dienstvertrages tätig und wickelt die Kommunikation mit den Behörden, sowie mit Betroffenen ab.
Der Aufwand variiert dabei sehr stark zwischen den verschiedenen Unternehmen und deren bisherigen Organisationsgraden.
Wir haben daher versucht, ein Grundpaket zu schnüren, welches die unbedingt nötigen und für beide Seiten kalkulierbaren Bestandteile beinhaltet. Dieses Paket kann zu einem Festpreis für 89 Euro monatlich zzgl. MwSt. (105,91 Euro inkl MwSt.) gebucht werden. Die darüber hinaus anfallenden Arbeiten - und davon wird es in vielen Unternehmen einige geben - werden im Stundennachweis abgerechnet.
Das Grundpaket beinhaltet sowohl eine Datenschutz-Schulung als auch eine spezielle Coworking-Plattform (Software zur Dokumentation der Verfahren). Diese beinhaltet zahlreiche Muster, Praxis-Tips, Musterverträge, Checklisten und vereinfacht die Kommunikation zwischen dem Verantwortlichen und dem Datenschutz-Beauftragten.